Die KFO Beratung

In diesem Blog möchte ich noch einmal auf die KFO Beratung, die es seit 01.07.2015 in Österreich gibt, eingehen. Diese Leistung kann nur vom Vertragszahnarzt abgerechnet werden. Und nicht, wie oft geglaubt, vom Vertragskieferorthopäden. Die Berechtigung für die KFO Beratung ist wie folgt definiert.

Die KFO-Beratung erfolgt zu jenem Zeitpunkt, zu dem beim Patienten in der Regel die oberen und die unteren 4 Schneidezähne zur Gänze durchgebrochen sind und umfasst folgende Leistungen:

  • Ersteinschätzung über die Notwendigkeit, Art, Dauer usw. der KFO-Behandlung.
  • Information über den Ablauf einer KFO-Behandlung
  • Informationen über die Art und Notwendigkeit der Mitwirkung der Patienten bei der kieferorthopädischen Behandlung wie z. B. Mundhygiene, Einhalten von Therapieempfehlungen und – Maßnahmen.
  • Information über Vor- und Nachteile einer KFO-Behandlung
  • Die KFO-Beratung ist bis zum 18. Lebensjahr nur einmal verrechenbar.
  • Nach Inanspruchnahme dieser Behandlung erfolgt eine Sperre über das E-Card System. Diese Leistung ist dann auch nicht mehr durch andere Vertragsärzte verrechenbar.

Wichtige Information: Es muss zu diesem Behandlungsfall die Konsultation KA – KFO Beratung zusätzlich zum Regelfall mit der E-Card konsultiert werden. Ansonsten verliert man diese Leistung, die immerhin € 18,10 wert ist.

 

Foto: ©Antonioguillem – fotolia.com

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